Der Klub für Grosse Schweizer Sennenhunde hat das ZER/SKG ergänzende Zucht- und Körbestimmungen (EZKB) ausgearbeitet. Diese wurden an der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. März 2007 genehmigt. Diese EZKB ersetzen alle bisherigen Reglemente und Einzelbeschlüsse.
Download: Ergänzende Zucht- und Körbestimmungen (EZKB)
Ergänzende Informationen zur Aufzucht von GSSHs
Neuzüchter/innen: Der Antrag zum Schutz eines Zuchtnamens muss vor dem ersten Deckakt an die SKG gestellt werden. Die entsprechenden Formulare sind bei der SKG erhältlich. Bei der SKG sind auch die Deckbescheinigungs- und Wurfmeldeformulare erhältlich. Im Idealfall vor - auf jeden Fall kurz nach der ersten Belegung der Hündin - muss die Zuchtstätte durch den Klub für GSSH begutachtet werden.
Die Hündin ist kurze Zeit vor der Läufigkeit, in der sie belegt werden soll, zu entwurmen und der Impfschutz ist zu erneuern.
Der Besitzer oder die Besitzerin des ausgewählten Deckrüden ist rechtzeitig zu kontaktieren.
Die Zuchtzulassung beider Hunde (Rüde und Hündin) sind gegenseitig zu überprüfen (Zuchtausweis und Chipnummer (evtl. Tätowiernummer).
Der Deckakt ist auf jeden Fall zu überwachen. Auch wenn Rüde und Hündin nicht hängen geblieben sind, kann die Hündin trächtig werden. Es ist verboten, einen zweiten Rüden aufzusuchen in der Meinung, der erste Rüde habe nicht „richtig“ gedeckt. Die Zuchtkomission hat das Recht, in Zweifelsfällen die Abstammung nachprüfen zu lassen.
Nach erfolgtem Deckakt ist die Deckbescheinigung auszufüllen und von beiden Parteien zu unterschreiben.
Während der Trächtigkeit ist die Hündin fit zu halten, d.h. tägliche Spaziergänge sind wichtig um Beweglichkeit und Kondition zu erhalten. Im letzten Viertel der Trächtigkeit wachsen die Hundefoeten stark. Ab der 6. Trächtigkeitswoche benötigt die Hündin rund doppelt so viel Futter wie normalerweise.
Das
Wurflager muss im Wohnbereich oder zumindest in unmittelbarer Nähe zum
Wohnbereich des Züchters oder der Züchterin aufgestellt sein. Eine Woche vor
Geburtstermin ist das Wurflager fertig gestellt und steht der Hündin zur
Verfügung.
Grösse der Wurfkiste: ca. 1.20 m x 1.50 m
Inhalt: Isolierter Boden (z.B. Gummimatte), darauf eine bequeme, weiche Matte (z.B. Vetbed oder Softbed), zuoberst ein Baumwolltuch („Leintuch“).
Sauberkeit ist sehr wichtig, deshalb sind Materialien zu verwenden, die täglich gewechselt und gewaschen (Kochtemperatur) werden können.
Die Betreuung und Überwachung der Hündin muss während der ganzen Geburt gewährleistet sein. Die Geburt ist zu dokumentieren, d.h. für jeden geborenen Welpen die Uhrzeit, das Geschlecht, ein Erkennungsmerkmal (z.B. grosser Nackenfleck) und das Gewicht aufzuschreiben.
Wehenmittel gehört in die Hände von Fachleuten, Dosierung und Zeitabstände sind genau einzuhalten. Eine weitere Möglichkeit, die Geburt positiv zu beeinflussen, bieten homöopathische Produkte.
Es ist empfehlenswert, sich mit Röntgen oder Ultraschall zu vergewissern, dass die Geburt abgeschlossen ist und nicht noch ein oder mehrere Welpen in der Gebärmutter verblieben sind. Ist dies der Fall, so ist die Hündin extrem gefährdet. Abtasten des Bauches ist bei grossen Hündinnen keine zuverlässige Methode um sicherzugehen, dass alle Welpen geboren sind.
Die
Entwicklung der Welpen ist ein fortlaufender Prozess. Streicheln und liebkosen
gehört vom ersten Tag an ins Pflichtenheft des Züchters oder der Züchterin.
In den ersten 10 Tagen sind die Welpen einzeln täglich zu wägen um allfällige
Unpässlichkeiten festzustellen. Später können die Intervalle zwischen dem Wägen
vergrössert werden (alle 3-5 Tage).
Nach dem Verlassen der Wurfkiste hat den Welpen und dem Muttertier ein grosses, ausbruchsicher umzäuntes (kein Hühnerdraht) Gehege zur Verfügung zu stehen. Eine vor Wind und Wetter schützende Hütte ist für Hündin und Welpen vom Freilauf her jederzeit begehbar. Es sind im Aussenbereich an geeigneten Stellen genügend isolierte Liegeplätze bereitzustellen. Das Gehege und die Hütte sind sauber zu halten. Es darf keine Verletzungsgefahr bestehen. Bei Winterwürfen sind Wärmelampen zu installieren. Frisches Wasser ist immer frei verfügbar.
Verschiedenartige Bodenbeschaffenheit, Spielsachen sowie Kontakte mit möglichst vielen Gegenständen, Tieren und Menschen bereiten die Welpen optimal auf ihr späteres Leben vor.
Die Welpen sind am 10. Tag nach der Geburt zum ersten Mal und dann in Abständen von 14 Tagen regelmässig einzeln zu entwurmen. Die Dosierungsangabe auf den Beipackzetteln der Präparate ist einzuhalten.
Die Mutterhündin (Ammenaufzucht ausgenommen) hat bis zur Abgabe der Welpen täglich - zumindest zeitweise - beim Wurf zu sein. Als Rückzugsmöglichkeit ist ihr im Gehege ein für die Welpen unerreichbarer, erhöhter Liegeplatz einzurichten. Die Milchleistung der Hündin ist enorm und erfordert eine bis dreimal so hohe Futtermenge wie normalerweise.
Vor Abgabe der Welpen sind sie in der achten und zehnten Woche zu impfen (Grundimmunisierung).
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Grosse Schweizer
Sennenhunde Weltweite Datenbank |
www.gsshwwdb.org ... gewidmet der Erforschung und Darstellung der Abstammung Grosser Schweizer Sennenhunde über nationale Grenzen hinaus. |
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GreaterSwiss.Com |
www.greaterswiss.com
... The GreaterSwiss.Com website is a
collaboration of individuals who are advocates
for the Greater Swiss Mountain Dog breed. Unter LINKS finden Sie weitere interessante Websiten aus dem englischen Sprachraum (hauptsächlich USA) |
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Die
Ankörung / Zuchttauglichkeitsprüfung für Grosse Schweizer Sennenhunde besteht
aus einer Wesensprüfung und Beurteilung des Exterieurs.
Die Anmeldung hat schriftlich gemäss Ankündigung mit folgenden Unterlagen zu erfolgen:
Fotokopie der Ahnentafel
Aerztlicher Bericht über Röntgenbefunde im Original - Hüftgelenke (HD) und Schultergelenke (OC)
Das Mindestalter der
Hunde für die Ankörung beträgt 15 Monate. Das Mindestalter für die
Röntgenaufnahmen ist ebenfalls 15 Monate. Röntgenaufnahmen können deshalb auch
nachgeliefert werden, wenn es nicht auf den Ankörungstermin reicht.
Bitte teilen Sie dem Tierarzt / Tierärztin mit, dass ausser den Hüftgelenken
auch die Schultergelenke geröntgt werden müssen. Es kommt vor, dass der Bericht
über die Schultergelenke fehlt oder dass anstatt der Schultern die Ellbogen
geröntgt wurden.
Ankörungsgebühr für Mitglieder Fr. 20.--, für Nichtmitglieder Fr. 40.-- (ohne Mittagessen). Die Gebühr wird an der Ankörung eingezogen. Es werden keine Bestätigungen der Anmeldungen verschickt.
Augenuntersuchungen
Seit einiger Zeit werden von Besitzerinnen und Besitzern von Grossen Schweizer Sennenhunden freiwillig Augenuntersuchungen durchgeführt. Die meisten der untersuchten Hunde sind frei von Katarakt (grauer Star). In letzter Zeit sind wenige Fälle von Katarakt aufgetreten. Es handelt sich um sehr leichte Formen und es gibt kein einheitliches Erscheinungsbild. Die Frage nach der Erblichkeit ist offen.
Die Zuchtkommission hat mit Prof. Spiess, Augenspezialist, Gespräche geführt und beschlossen, eine Bestandesaufnahme in unserer Rasse durchzuführen. Erst wenn viele Hunde untersucht sind, können wir gemeinsam mit den Experten analysieren, ob überhaupt ein Problem besteht, was verschiedene Erscheinungsformen bedeuten, und falls Handlungsbedarf besteht, Varianten prüfen, wie wir sinnvoll - in Abwägung aller züchterischen Gesichtspunkte - vorgehen können.
Wir wollen also in einem ersten Schritt bei möglichst vielen Grossen Schweizer Sennenhunden die Augen testen lassen. Diese erste Phase wird ca. 2-3 Jahre dauern, bis wir genügend Material zur Analyse haben.
An unseren
Ankörungen ist eine gute Gelegenheit für die Tests, wir wollen möglichst viele
Hunde - nicht nur diejenigen die angekört werden sollen - untersuchen lassen. Im
Frühling am 2. April 2011 wird Frau Dr. M. Richter an unsere Ankörung kommen und die Untersuchungen durchführen.
An der Ankörung wird die Augenuntersuchung jeweils
von 10.00 – 12.00 Uhr durchgeführt.
Wir fordern die Besitzerinnen und Besitzer von GSSH auf, diese Gelegenheit zu nutzen, an die Ankörungen zu kommen und die Hunde untersuchen zu lassen. Unbedingt die Ahnentafel mitbringen! Die Kosten übernimmt der Klub.
Wichtig für die
ZüchterInnen ist es zu wissen, dass - bevor nicht eine seriöse Analyse vorliegt
- die Zuchtkommission keine Änderung des Zuchtreglementes beantragen wird.
Die Zuchtkommission